Amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung (w/m/d), Minijob-Basis oder nach Stückvergütung
Landkreis Ravensburg - Landratsamt
Verfügbarkeit
- Geringfügig beschäftigt
- ab sofort
Kurzbeschreibung
Der Landkreis Ravensburg ist mit seinen 39 Städten und Gemeinden Teil der wirtschaftsstarken und landschaftlich schönen Region Bodensee-Oberschwaben mit hoher Lebensqualität. Wir sind ein moderner Service- und Dienstleister für unsere Kunden und Mitarbeitenden. Unsere rund 1.600 Mitarbeitenden sind in insgesamt 26 Ämtern für die vielfältigen und abwechslungsreichen Anliegen unserer Bürgerinnen und Bürger tätig.
Amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung (w/m/d), Minijob-Basis oder nach Stückvergütung
Ihre Aufgaben bei uns
- Amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Überwachung der Erzeugung und Gewinnung von tierischen Lebensmitteln im Herkunftsbetrieb
- Überwachung der Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen
Unsere Erwartungen - Deine Fähigkeiten
Ihr Profil
- Sie haben ein abgeschlossenes Studium der Veterinärmedizin mit tierärztlicher Approbation
- Sie besitzen fundierte Fachkenntnisse sowie gute PC-Kenntnisse (MS-Office)
- Sie sind entscheidungsfähig und ergebnisorientiert
- Sie verfügen über eine wirtschaftliche und nachhaltige Arbeitsweise
- Sie besitzen den Führerschein der Klasse B und sind bereit, Ihr privates Kfz für dienstliche Zwecke gegen Kostenerstattung einzusetzen
Unser Versprechen - Deine Vorteile
Unser Angebot
- Eine tarifgerechte Vergütung nach dem Tarifvertrag Fleischuntersuchung
- Eine unbefristete Einstellung zum nächstmöglichen Zeitpunkt
- Dienstort im Landkreis Ravensburg nach Absprache
- Raum für Ihre berufliche und persönliche Entwicklung, verschiedene Arbeitszeitmodelle, eine attraktive Altersvorsorge, ein Job-Ticket, Job-Fahrrad u.v.m.
Gestalten Sie unseren Landkreis mit. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Weitere Auskünfte erhalten Sie gerne von Frau Dr. Sommerfeld, Sachgebietsleiterin im Veterinär- und Verbraucherschutzamt, unter 07561 9820-5720.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Standort der Arbeitsstelle